Das Strafvollzugsrecht ist ein Spezialgebiet, das viele Strafverteidiger nicht im Fokus haben: Es geht nicht um das Urteil, sondern um das Leben nach dem Urteil — Anträge, Lockerungen, Verlegungen, Widersprüche gegen JVA-Entscheidungen. Das ist Verwaltungsrecht, nicht klassisches Strafrecht.
RA Stefan Göttlich ist auf diesen Bereich spezialisiert und berät Mandanten in Berlin sowie zu bundesweiten Vollzugsfragen.
Tätigkeitsfelder
Verlegungsanträge: Anträge auf Verlegung in den offenen Vollzug — bundesländerübergreifend, mit Begründung und Begleitung.
Vollzugslockerungen: Anträge auf Freigang, Ausgang, Urlaub aus der Haft oder sonstige Lockerungen nach dem Berliner Strafvollzugsgesetz.
Widersprüche gegen JVA-Entscheidungen: Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder eine Disziplinarmassnahme ergriffen wurde, stehen Widerspruch und — im nächsten Schritt — die Strafvollstreckungskammer offen.
Beratung für Angehörige: RA Göttlich berät diskret auch Familienangehörige von Inhaftierten.
Vorbereitung auf den Haftantritt: Ein frühes Beratungsgespräch kann den weiteren Verlauf der Haftzeit positiv beeinflussen.
Das Besondere: Peer-Berater mit Vollzugserfahrung
Das Beratungsteam von RA Göttlich wird von Menschen unterstützt, die selbst Erfahrungen im offenen und geschlossenen Vollzug gemacht haben. Diese Kombination — anwältliche Kompetenz und gelebte Erfahrung — ist in klassischen Kanzleien nicht zu finden.
Hinweis: Die Peer-Berater sind keine Rechtsanwälte und geben keine Rechtsberatung. Sie unterstützen im Rahmen ihrer Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit RA Göttlich.
Wie läuft die Beratung ab?
- Kontaktaufnahme — per Telefon oder Kontaktformular
- Erstgespräch — Ihr Anliegen wird besprochen, der rechtliche Handlungsspielraum eingeschätzt
- Beauftragung — wenn gewünscht, wird ein Mandat erteilt
- Bearbeitung — RA Göttlich übernimmt die Kommunikation mit JVA und Behörden
Kanzlei & Kontakt
Rechtsanwalt Stefan Göttlich
Gardes-du-Corps-Strasse 12
14059 Berlin
Telefon: 030 88713185
Gut zu wissen: Eine anwaltliche Begleitung kann Ihren Antrag stärken. Eine erste Einschätzung ist unverbindlich.
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