Stand: Juni 2025
Was ist ein Selbststeller?
Wenn Sie eine Ladung zur Selbstgestellung erhalten haben, bedeutet das: Sie werden nicht durch die Polizei in die JVA eingeliefert, sondern erscheinen zu einem festgelegten Termin eigenständig in der Vollzugsanstalt.
Vorteile der Selbstgestellung:
- Sie können Ihre Ankunft in der JVA selbst gestalten
- Die Bereitschaft zur Selbstgestellung wird im Vollzugsplan häufig positiv vermerkt
- Sie können letzte Dinge zuhause regeln und Abschied nehmen
- Eine Ladung zur Selbstgestellung signalisiert, dass das Gericht keine Fluchtgefahr sieht
Wichtig: Erscheinen Sie nicht zum vereinbarten Termin, wird ein Haftbefehl erlassen.
Ablauf des Haftantritts (Schritt für Schritt)
Schritt 1 — Ankunft und Aufnahme:
Sie melden sich am Empfang der JVA mit Personalausweis oder Reisepass sowie der Ladung. Dann beginnt die Aufnahmeprozedur.
Schritt 2 — Erkennungsdienstliche Behandlung:
Fingerabdrücke, Lichtbild, körperliche Durchsuchung. Standardverfahren zur Identitätsfeststellung.
Schritt 3 — Ärztliche Erstuntersuchung:
Informieren Sie hier über Erkrankungen, Medikamente und besondere gesundheitliche Bedürfnisse.
Schritt 4 — Aufnahmegespräch / Sozialdienst:
In den ersten Tagen führen Sie Gespräche mit Sozialarbeitern. Dabei werden Ihre sozialen Bindungen, Wohnsituation und Beratungsbedarf erfasst — wichtig für die spätere Vollzugsplanung.
Schritt 5 — Vollzugsplanung:
Auf Basis der Untersuchungen und Gespräche wird ein Vollzugsplan erstellt: Beschäftigung, Schulung, therapeutische Angebote, Resozialisierungsziel.
Checkliste: Was darf ich mitnehmen?
In der Regel erlaubt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bargeld (Höchstbetrag je nach JVA, häufig ca. 20–50 EUR)
- Wechselkleidung (Anzahl je nach JVA, in der Regel 5–10 Teile)
- Hygieneartikel in begrenzter Menge
- Brille, Hörgerät, Prothesen, medizinische Hilfsmittel
- Wichtige Medikamente (mit ärztlichem Nachweis)
- Fotos von Angehörigen (ohne Metall- oder Glasrahmen)
In der Regel nicht erlaubt:
- Mobiltelefon (ausser in wenigen offenen Einrichtungen mit Sondergenehmigung)
- Laptop oder Tablet
- Alkohol oder Drogen
- Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können
Tipp: Fragen Sie vorab direkt bei der JVA nach den spezifischen Regelungen der Einrichtung.
Ihre Rechte beim Haftantritt
- Recht auf Benachrichtigung von Angehörigen: Sie dürfen darauf bestehen, dass eine nahestehende Person informiert wird.
- Recht auf anwaltlichen Beistand: Sie können zu jeder Zeit Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen.
- Recht auf ärztliche Versorgung: Gesundheitliche Notlagen müssen behandelt werden.
- Recht auf Information: Die JVA ist verpflichtet, Sie über Ihre Rechte und die Hausordnung zu informieren.
Rechtliche Begleitung beim Haftantritt
Die Phase des Haftantritts ist eine Phase, in der wichtige Weichen gestellt werden — zum Beispiel für spätere Verlegungsanträge oder Vollzugslockerungen. RA Stefan Göttlich berät Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um den Haftantritt — diskret und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Gut zu wissen: Eine anwaltliche Begleitung kann Ihren Antrag stärken. Eine erste Einschätzung ist unverbindlich.
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