Stand: Juni 2025
Was ist der offene Vollzug?
Der offene Vollzug (auch: offener Strafvollzug) ist gemäss § 10 Strafvollzugsgesetz Berlin (StVollzG Bln) eine Unterbringungsform, bei der Gefangene ohne oder mit nur eingeschränkten Sicherheitsvorkehrungen untergebracht werden. Das bedeutet in der Praxis:
- Keine oder wenige Sicherheitsgitter
- Möglichkeit, die Einrichtung für Arbeit oder andere genehmigte Zwecke zu verlassen (Freigang)
- Weniger Kontrolle im Alltag
- Förderung der Resozialisierung durch Einbindung in das gesellschaftliche Leben
Das Ziel: Die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft während der Haftzeit, nicht erst danach.
Voraussetzungen für den offenen Vollzug in Berlin
Die Verlegung in den offenen Vollzug muss beantragt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach Berliner Recht (§ 10 StVollzG Bln) sind die wesentlichen Kriterien:
1. Keine Fluchtgefahr
Sie müssen Gründe nachweisen oder glaubhaft machen, die eine Flucht unwahrscheinlich machen: fester Wohnsitz, familiäre Bindungen, stabiles soziales Umfeld.
2. Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Es darf keine konkrete Gefahr bestehen, dass Sie während des Freigangs weitere Straftaten begehen oder anderen Personen Schaden zufügen.
3. Eignung zur Selbstverantwortung
Die JVA prüft, ob Sie in der Lage sind, die grössere Eigenverantwortung des offenen Vollzugs zu tragen. Positive Prognosen aus Gesprächen, Verhaltensbeobachtungen und Gutachten fliessen hier ein.
4. Keine sonstigen Versagungsgründe
Aktive Suchtmittelprobleme, laufende Disziplinarverfahren oder eine sehr kurze verbleibende Strafzeit können die Verlegung erschweren.
Wichtig: Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen JVA bzw. Vollzugsbehörde. Es gibt keine automatische Versetzung in den offenen Vollzug nach einem bestimmten Strafanteil.
Wie stellen Sie den Antrag?
Der Verlegungsantrag muss schriftlich bei der zuständigen JVA eingereicht werden. Er sollte enthalten:
- Ihre persönlichen Angaben (Name, Vollzugsnummer)
- Die Begründung, warum Sie die Voraussetzungen erfüllen
- Nachweise für soziale Bindungen (Wohnung, Familie, Arbeitgeber)
- Gegebenenfalls: Unterstützungsschreiben von Angehörigen oder künftigen Arbeitgebern
Ein gut begründeter Antrag erhöhe die Chance auf eine positive Entscheidung. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihren Antrag formulieren sollen, oder wenn ein erster Antrag abgelehnt wurde, stehen Ihnen anwältliche Begleitung und ein Widerspruchsverfahren offen.
Verlegung aus einem anderen Bundesland nach Berlin
Eine Verlegung aus einem anderen Bundesland nach Berlin kann beantragt werden, wenn:
- Sie soziale Bindungen in Berlin haben (z. B. Familie, Wohnung, Arbeitsplatz)
- Die Vollzugseinrichtung im anderen Bundesland zustimmt
- Berlin die Kapazität hat und die Aufnahme genehmigt
- Ein schriftlicher Verlegungsantrag gestellt und begründet wird
Der Strafvollzug ist in Deutschland Ländersache. Verlegungen zwischen Bundesländern erfordern die Zustimmung beider zuständigen Behörden — das ist administrativ aufwendig und erfordert häufig anwältliche Unterstützung.
Einrichtungen für den offenen Vollzug in Berlin
Zu den bekannten Einrichtungen mit offenem Vollzug in Berlin gehören:
- JVA Plötzensee (Abteilungen für den offenen Vollzug)
- JVA Hakenfelde (teils offener Vollzug)
- Weitere Aussenstellen und Abteilungen je nach Kapazität
Die Zuweisung durch die Vollzugsbehörde richtet sich nach Kapazitäten und dem Resozialisierungskonzept der JVA.
Gut zu wissen: Eine anwaltliche Begleitung kann Ihren Antrag stärken. Eine erste Einschätzung ist unverbindlich.
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