Stand: Juni 2025
Der grundlegende Unterschied
| Merkmal | Offener Vollzug | Geschlossener Vollzug |
|---|---|---|
| Sicherheitsstufe | Niedrig | Hoch |
| Freigang | Möglich | In der Regel nicht |
| Externe Arbeit | Möglich | Nicht möglich |
| Familienbesuch | Regelmässiger Ausgang | Besuch zu festen Zeiten in der JVA |
| Alltagsstruktur | Mehr Eigenverantwortung | Streng reglementiert |
| Kommunikation | Oft zugänglicher | Streng geregelt |
Vorteile des offenen Vollzugs
1. Erhalt sozialer Bindungen: Beziehungen zur Familie und zum sozialen Umfeld können deutlich besser aufrechterhalten werden — gilt als einer der stärksten Faktoren für Resozialisierung.
2. Beibehaltung oder Aufnahme einer Beschäftigung: Wer einen Arbeitsplatz hat oder findet, kann seinen Lebensunterhalt während der Haftzeit teilweise selbst bestreiten.
3. Vorbereitung auf die Entlassung: Der offene Vollzug als Übergangsphase bereitet auf das Leben in Freiheit vor.
4. Geringere Rückfallquoten: Resozialisierungsforschung zeigt, dass Menschen, die über den offenen Vollzug entlassen wurden, im Durchschnitt seltener rückfällig werden. (Quelle: Allgemeine Forschungslage zur Resozialisierung; Kriminologischer Dienst Berlin; Stand 2024.)
Herausforderungen des offenen Vollzugs
- Die erhöhte Eigenverantwortung kann belastend sein
- Rückkehrpflichten und Ausgehzeiten müssen strikt eingehalten werden
- Wer keine familiären Bindungen oder keinen Arbeitsplatz hat, profitiert weniger direkt
- Nicht alle Straftaten oder Gefangenen kommen für den offenen Vollzug in Frage
Wann ist der Wechsel in den offenen Vollzug möglich?
Der Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. In der Praxis geschieht der Wechsel häufig nach Ablauf eines Strafteils, bei positiver Prognose und nachgewiesenen sozialen Bindungen.
Gut zu wissen: Eine anwaltliche Begleitung kann Ihren Antrag stärken. Eine erste Einschätzung ist unverbindlich.
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